IGH & Schulbetrieb ab 22.02.21
17.02.2021
+++ Schulbetrieb wird ab dem 22.02.2021 wieder schrittweise aufgenommen +++
In Nordrhein-Westfalen wird ab Montag, den 22. Februar 2021, der Schulbetrieb schrittweise wieder aufgenommen.
Das Bildungsministerium NRW hat hierzu mitgeteilt, dass der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe (1. bis 4. Klasse) in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wieder aufgenommen wird.
Die Entscheidung über die Ausgestaltung des Wechselmodells zwischen Präsenz- und Distanzunterricht wird von den Schulen getroffen. Daraus resultiert, dass wir auf Informationen der Schulen angewiesen sind, um unsere Mitarbeiter*innen, die in der Integrationshilfe tätig sind, bedarfsgerecht einsetzen zu können. Wir werden uns bemühen diese Informationen noch vor dem Wochenende zu erhalten und unsere Integrationshelfer*innen ggf. benachrichtigen.
In den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen wird auch nach dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet, sofern es sich nicht um eine Abschlussklasse handelt.
Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe fünf und sechs kann, auf Antrag der Eltern, der bei der Schule zu stellen ist, weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht werden.
Außerdem ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler aller Klassen, die nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, eine erweiterte Betreuung unter Aufsicht in den Räumen der Schule angeboten wird. Die Entscheidung über eine erweiterte Betreuung trifft die Schulleitung.
Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke zu ermöglichen. Dabei kann es zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht kommen, der von der Schulleitung festgelegt wird.
Besondere Regelungen im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen
Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Sozial- oder Jugendamtes über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Schutzmaßnahmen für unsere Integrationshelfer*innen (IGH)
Für unsere Integrationshelferinnen und Helfer, die an Schulen eingesetzt werden, besteht ein Anspruch auf FFP2/KN 95 Standardmasken, die von den Schulen ab dem 15. Februar 2021 zur Verfügung gestellt werden sollen. Insgesamt besteht pro Person ein Anspruch auf zwei Masken für jeden Präsenztag.
Förderschulen und Schulen des gemeinsamen Lernens stellen nach den Angaben des Bildungsministeriums zusätzliche Schutzausstattung bereit.
Corona-Testungen
Jeder an einer Schule tätige IGH hat bis zu den Osterferien einen Anspruch auf insgesamt sechs kostenfreie und anlasslose Testungen mittels eines sogenannten PoC-Tests, der bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden kann. Bei Verdacht erfolgt eine nachgelagerte PCR-Testung.
Eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Inanspruchnahme eines Tests können unsere IGH von der Schule, in der sie eingesetzt sind, erhalten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu einer sogenannten Risikogruppe gehören, werden auf Nachweis von der Verpflichtung befreit, am Präsenzunterricht teilzunehmen.
Schwangere dürfen grundsätzlich keinen Dienst mehr vor Ort in einer Schule leisten.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen werden wir diese auf unserer Facebook Seite veröffentlichen.
Bitte beachten Sie die oben gegebenen Hinweise und
…….. bleiben Sie gesund!
Ihr Pro-Viva Team